Landesentwicklungsplan 2013
Seit 31. August 2013 ist der Landesentwicklungsplan (LEP) 2013 in Kraft. Er enthält Grundsätze und Ziele zur räumlichen Ordnung und Entwicklung und stellt unter Einbeziehung der raumbedeutsamen Fachplanungen eine flexible, zukunftsfähige und auf langfristige Planungssicherheit gerichtete raumordnerische Gesamtkonzeption für das Land dar. Die Daseinsvorsorge wird auch künftig gewährleistet, indem zum Beispiel soziale oder Bildungseinrichtungen in Abstimmung mit den unterschiedlichsten Fachplanungen in ihrer Struktur und räumlichen Verteilung an die Bevölkerungsentwicklung angepasst werden. Veränderte Rahmenbedingungen, die sich u. a. aus dem demografischen Wandel ergeben, erforderten die Fortschreibung des seit 2003 verbindlichen Landesentwicklungsplanes. Der Verabschiedung des LEP 2013 ging ein umfangreiches Beteiligungsverfahren mit einer erstmaligen Einbeziehung der Öffentlichkeit mittels eines Online-Verfahrens voraus. Der LEP ist auf einen Zeitraum von rund zehn Jahren ausgerichtet.