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Finanzen und Verwaltung

Welche Auswirkungen hat die demografische Entwicklung auf die Einnahmen der öffentlichen Haushalte?

Sachsen erhält als finanzschwaches Bundesland Unterstützung über den Länderfinanzausgleich – also von den finanzstärkeren Ländern. Ähnlich funktioniert das Ausgleichssystem zwischen den Kommunen innerhalb Sachsens. Die Höhe der Mittel orientiert sich dabei insbesondere an der Einwohnerzahl. Der Freistaat oder die sächsischen Gemeinden müssen also bei einem Rückgang der Einwohnerzahlen auch mit einem Rückgang der Einnahmen durch Ausgleichsmittel rechnen. Für den  Freistaat gilt: Jeder Einwohner weniger bedeutet geringere Einnahmen von etwa 3.000 Euro pro Jahr. Bei einem Bevölkerungsrückgang von beispielsweise 25.000 Einwohnern pro Jahr ergeben sich also um rund 75 Millionen Euro geringere Einnahmen im sächsischen Staatshaushalt.

Welchen Einfluss haben zurückgehende Einwohnerzahlen auf die Verschuldung Sachsens?

Eine zurückgehende Bevölkerungszahl bedeutet, dass weniger Einwohner für die aufgenommenen Kredite gerade stehen müssen. Die Pro-Kopf-Belastungen für laufende Kredite steigen also an, selbst wenn keine neue Verpflichtungen eingegangen werden. Diesem Effekt kann man entgegenwirken, indem Schulden abgebaut werden. Sachsen hat dies seit 2006 als eines der ersten Bundesländer gemacht und plant dies auch für die kommenden Jahre. Damit will der Freistaat die Pro-Kopf-Verschuldung trotz Bevölkerungsrückgangs konstant halten.

Wieso passt man die staatlichen Ausgaben nicht einfach der Bevölkerungsentwicklung an?

Manche Kosten lassen sich nur schwer 1 : 1 zum Bevölkerungsrückgang senken. So können beispielsweise die Kosten für den Betrieb eines Wassernetzes nicht von heute auf morgen um zehn Prozent reduziert werden, nur weil sich die Zahl der angeschlossenen Haushalte in einem bestimmten Gebiet um ein Zehntel verringert hat. Für die Aufrechterhaltung der Funktion kann es sogar notwendig werden, kurzzeitig mehr Geld in die Hand zu nehmen. Im Falle der Wasserversorgung könnte es beispielsweise sinnvoll sein, das unterirdische Leitungsnetz in Teilen zurückzubauen, um es zukünftig bei geringeren Kosten betreiben zu können.

Bei rückläufigen Bevölkerungszahlen können sich also leicht steigende Pro-Kopf-Ausgaben ergeben, sogenannte Kostenremanenzen. Kostenremanenzen treten dann ein, wenn ein hoher Versorgungsgrad nur verzögert einem fallenden Bedarf angepasst wird bzw. sich nur verzögert anpassen lässt.

Ein konkretes Beispiel: Ist eine Schule für 400 Schüler ausgelegt und geht die Schülerzahl auf 250 zurück, so muss dennoch weiterhin das gesamte Gebäude in Betrieb gehalten werden. Bei der Hausverwaltung, Beleuchtung und Beheizung lässt sich dann nur wenig einsparen. Die Kosten der Unterhaltung können so je Schüler erheblich steigen.

Welche Auswirkungen hat der demografische Wandel auf die Verwaltung?

Das Problem der Kostenremanenzen besteht auch für den Bereich der öffentlichen Verwaltung, z. B. in Gemeinden mit sinkender Einwohnerzahl. Personalausgaben stellen einen großen Posten im Gemeindehaushalt dar. Deshalb muss eine Verwaltung, die bezüglich ihrer Mitarbeiterzahl beispielsweise für eine 25.000 oder 30.000 Einwohner zählende Stadt ausgelegt ist, möglichst kontinuierlich angepasst werden, wenn die Einwohnerzahl auf 20.000 Einwohner zurückgeht.

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