Förderrichtlinie Demografie
In Sachsen werden nach dem Willen der Staatsregierung gezielt Erfahrungen gesammelt, wie der schleichende Prozess der Bevölkerungskontraktion auch als Chance verstanden werden kann. Die komplexen Zusammenhänge zwischen Bevölkerungsentwicklung und der wirtschaftlichen Entwicklung und davon abgeleiteten strukturellen Anpassungsbedarfen müssen ständig analysiert werden, wobei bestehende Konzepte oder Planungen fortzuschreiben sind.
Aufgrund der unterschiedlichen Entwicklungen in den verschiedenen Regionen Sachsens können die Antworten nur vor Ort gefunden werden. Mit dem Förderprogramm soll eine positive öffentliche Auseinandersetzung in den Regionen angeregt werden. Weil verschiedene Wirkungen des demografischen Wandels komplex ineinander greifen, können Lösungen nur fachübergreifend durch vernetztes Denken und Handeln gefunden werden. Daher stehen insbesondere konzeptionelle oder kommunikative Prozesse im Mittelpunkt der Förderung.

Die Staatsregierung möchte Kommunen und Zivilgesellschaft (z.B. Vereine) dabei unterstützen,
- die konkreten Chancen und Risiken des demografischen Wandels durch eine frühzeitige konzeptionelle und kommunikative Auseinandersetzung zu erkennen (vorausschauende Auseinandersetzung),
- tragfähige Netzwerke zu schaffen, um kreativ Ideen zu entwickeln, welche Veränderungen durch den demografischen Wandel vor Ort notwendig oder möglich sind (Kommunikations- und Veränderungskultur),
- Hemmnisse für konkrete kreative und innovative Ideen im Umgang mit dem demografischen Wandel zu beseitigen, indem z. B. Maßnahmen, für die keine anderweitigen Fördermöglichkeiten bestehen, als Pilotprojekte umgesetzt werden.
Das Förderprogramm richtet sich an alle gesellschaftlich relevanten Akteure, da kein Akteur mit einer interessanten Idee von vornherein ausgeschlossen werden soll. Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale und regionale Zweck- und Verwaltungsverbände, Körperschaften des öffentlichen Rechts, staatlich anerkannte Religionsgemeinschaften, gemeinnützige Vereine und Verbände und gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung können bei der Sächsischen Aufbaubank einen Antrag auf einen Zuschuss in Höhe von 70 Prozent – in begründeten Fäll bis zu 90 Prozent – der zuwendungsfähigen Ausgaben stellen.
Das inhaltliche Spektrum der Fördergegenstände ist weit gefasst, da auch hier kein Thema ausgespart werden soll. Mögliche Beispiele sind die Strategien zur Einführung einer erfolgreichen Veränderungskultur in Verwaltungen oder Unternehmen, innovative Konzepte zur Gesundheitsversorgung im ländlichen Räum, die Sicherung und Neuorganisation der Daseinsvorsorge im dünn besiedelten ländlichen Raum, die Erhaltung der Mobilität im ländlichen Raum für immobile Bevölkerungsgruppen und vieles andere mehr.
Gefördert werden insbesondere folgende Projekte und Maßnahmen:
- Erarbeitung, Vertiefung und Anpassung von regionalen oder lokalen konzeptionellen Strategien und Szenarien zur Bewältigung der Folgen des demographischen Wandels,
- Durchführung von regionalen Innovationswettbewerben zur Neuorganisation der Daseinsvorsorge,
- Projekte des bürgerschaftlichen Engagements, der Netzwerkarbeit und des Informationsaustausches regionaler Akteure,
- Erarbeitung konzeptioneller Grundlagen und Projekte, die dem Aufbau mobiler Grundversorgung oder die dem Aufbau und der Einführung von »rollenden« Verwaltungsdienstleistungen in dünn besiedelten Räumen (unter 100 EW/qkm in den Gemeinden) dienen,
- Forschungs-, Moderations- und Coachingmaßnahmen im Rahmen innovativer Fachkonzepte für die regionale Anpassung an die demografische Entwicklung,
- Lokale Pilotprojekte zur arbeitsteiligen Wahrnehmung öffentlicher Dienstleistungen von Gemeinden,
- Erarbeitung konzeptioneller Grundlagen zur Optimierung von Infrastrukturnetzen und der Siedlungsstruktur in Folge des Rückzugs privater oder öffentlicher Infrastrukturanbieter,
- Erarbeitung konzeptioneller Grundlagen für den Aufbau generationsübergreifender oder multifunktionaler Nutzungs- und Organisationsformen im öffentlichen Bereich.
Die Maßnahmen müssen sich dabei auf das Gebiet des Freistaates Sachsen beziehen. Die kreisfreien Städte Leipzig und Dresden mit ihrem jeweiligen Verdichtungsraum sind von der Förderung ausgeschlossen.
Anträge können jeweils bis zum 30.September des laufenden Jahres für das Folgejahr bei der Sächsischen Aufbaubank eingereicht werden. Über nach dieser Frist eingehende Anträge wird bei besonderem Landesinteresse im Rahmen der für diese Förderrichtlinie verfügbaren Haushaltsmittel entschieden.


