Sachsen handelt
Die Sächsische Staatsregierung sieht die Bewältigung der Folgen von Alterung und Schrumpfung als eine der herausragenden Aufgaben, welche die sächsische Politik langfristig begleiten wird.
Die Sächsische Staatsregierung hat am 11. Januar 2011 die Einführung eines Demografietests beschlossen. Alle Entscheidungen, die dem Kabinett in Zukunft vorgelegt werden, sind demnach auf ihre demografische Relevanz und Tragfähigkeit zu prüfen, z. B. welche Folgen mit dem Rückgang oder der Verschiebung der Altersgruppen in der Bevölkerung einhergehen. Dafür wurde eigens ein Prüfraster entwickelt. Damit verbunden ist ein Auftrag an die Ministerien, die fachspezifischen Zuwendungsverfahren für investiv-infrastrukturelle Vorhaben wie beispielsweise Förderrichtlinien stärker demografiegerecht auszurichten.
Um die erforderlichen Veränderungsprozesse, die sich durch den demografischen Wandel ergeben, vorausschauend anzustoßen, hat die Sächsische Staatsregierung am 27. April 2010 das Handlungskonzept Demografie beschlossen. Das Konzept bildet einen Rahmen für die Staatsregierung, um eine gemeinsame Verständigung über die langfristigen Entwicklungsziele, die gegenwärtigen inhaltlichen Handlungserfordernisse und die Umsetzung zu erreichen.
Das Handeln der Staatsregierung in Schwerpunktbereichen, auf welche die Bevölkerungsentwicklung großen Einfluss hat und für welche der Freistaat auch über die entsprechenden Gestaltungskompetenzen verfügt, ist bereits jetzt beispielhaft für die sächsische Demografiepolitik.
Gleichzeitig stellen sich auch zivilgesellschaftliche Initiativen, Vereine und Privatpersonen in Sachsen den Herausforderungen, die sich durch die Änderung der Bevölkerungsstrukturen ergeben.

